

Auf dieses Gerät erhalten Sie 3 Jahre Herstellergarantie.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (z.B. Nachlieferung in Form von Neulieferung oder Reparatur) uns gegenüber als Ihrem Vertragspartner bleiben Ihnen natürlich zusätzlich uneingeschränkt erhalten. Garantiegeber und Garantieadresse ist die De´Longhi Deutschland GmbH, Am Reitpfad 20, 63500 Seligenstadt.
- CRF Technologie mit 1:1 Aroma System, das Gerät kann sowohl mit Kaffeebohnen als auch Kaffeepulver betrieben werden
- Fach für 2. gemahlene Kaffeesorte
- 15 bar Pumpendruck
- Integriertes Kegelmahlwerk
- Kaffee- und Wassermenge individuell einstellbar, für Ristretto, Espresso oder Lungo
- Elektronische Temperaturkontrolle
- "Vorbrüh"-Aroma System
- Bedienung durch Drucktasten
- Ein- / Ausschalter
- Inhalt Bohnenbehälter: 180 g
- Kaffeesatzauswurf
- Kaffeesatz-Auffangbehälter
- Quick-Steam: kurze Aufheizzeit zur Dampfabgabe
- "Cappucino-System": mixt Dampf, Luft und Milch zu einem cremigen Schaum für fantastische Cappucini oder Latte Macchiati
- Höhenverstellbarer Kaffeeauslauf (8 - 11 cm)
- Automatische Abschaltung (Energiespar-Funktion)
- Leicht herausnehmbarer Wasserbehälter (1,8 l)
- Dampfmengenregler
- Wasserstandsanzeige
- Elektronischer Dampf- und Kaffeethermostat
- Vollautomatisches Spül- und automatisches Entkalkungsprogramm
- Beheizte Tassenabstellfläche, herausnehmbare Abtropfschale / Abtropfgitter
- 1150 Watt, Schukostecker CEE 7/7
Farbe: silber
Garantiebedingungen:
Dieser De´Longhi Kaffeevollautomat (nachfolgend kurz "Gerät") wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Die De´Longhi Deutschland GmbH, Am Reitpfad 20, 63500 Seligenstadt (nachfolgend kurz "De´Longhi") gewährt für dieses Gerät daher in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
- De´Longhi garantiert für das erworbene Gerät während des Garantiezeitraums die Freiheit von konstruktions-, material- und herstellungsbedingten Mängeln, die die Eignung des Geräts für die Kaffee-, Warmwasser- und Dampfzubereitung im Privathaushalt nicht nur unerheblich beseitigen oder vermindern. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kauf des Geräts durch den Erst-Endabnehmer und beträgt 3 Jahre oder 5.000 Tassenbezüge - je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
- Innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt De´Longhi kostenlos etwaig auftretende Mängel des Gerätes, die nachweislich auf einem konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Fehler beruhen. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von De´Longhi durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Geräts. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von De´Longhi über. Wird ein ausgetauschtes Gerät bei Eintritt des Garantiefalls nicht mehr produziert, ist De´Longhi nach seiner Wahl berechtigt, ein gleichwertiges Gerät aus laufender Produktion zu liefern.
- Der Garantieansspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem der Käufer sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer des Geräts oder an die Hotline von De´Longhi wendet. Ggf. hat der Käufer auf Aufforderung von De´Longhi das mangelhafte Gerät bei einer autorisierten De´Longhi Servicestelle vorzulegen oder einzusenden. Zusammen mit dem Gerät hat der Käufer den Original-Kaufbeleg mit Ausweis des Kaufdatums sowie der CRF-Garantiekarte vorzulegen oder einzusenden, da anderenfalls kein Ansprich auf Garantieleistungen besteht.
- Von der De´Longhi CRF-Garantie ausgenommen sind: a) gewerblich genutzte Geräte b) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Gerätes entstanden sind c) Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkung auf das Gerät oder Eingriffe durch nicht von De´Longhi autorisierten Personen entstanden sind d) Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De´Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind e) Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Gerätes- insbesondere der Brüh- und Aufschäumeinheit- oder Verwendung von nicht der De´Longhi Spezifikationen entsprechenden Reinigungs-/Entkalkungsmitteln entstanden sind f) Mängel an Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen und Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z.B. Steine) entstanden sind.
- Nicht unter die De´Longhi CRF-fallende Arbeiten, die mit der Installation des Gerätes oder dem Anschluss an Versorgungsleitungen verbunden sind. Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind der Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. Filter, Bürsten) sowie die Durchführung von Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, soweit diese nicht zur Instandsetzung erforderlich sind.
- Andere Ansprüche des Käufers als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte auf Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des mangelhaften Geräts werden durch die De´Longhi CRF-Garantie nicht begründet. Durch Erbringung von Garantieleistungen durch De´Longhi oder Dritte wird des Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert.